Wenn man sich heute einen Stürmer der 30-er vornehmen und die Wörter "Juden" durch "Väter" ersetzen würde, bekäme man einen anschaulichen Überblick der aktuellen Familienpolitik in Deutschland -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
> Merkblatt für junge Papis
(unbedingt vor einer Vaterschaftsanerkennung / - beurkundung lesen!)
Du bist stolzer Vater eines wunderbaren Kindes geworden?
Wir, viele Papis in Deutschland und ich, freuen uns mit Dir!
Aber bist Du auch der wirkliche, der biologische Vater?
Experten sprechen davon, dass etwa jedes 10. in Deutschland geborene Kind ein „Kuckuckskind“*, ein untergeschobenes Kind ist, entstanden bei einer Betriebsfeier, einem "Seitensprung", beim Karneval mal so zwischendurch - Ups - "reingerutscht".
Na Deines selbstverständlich nicht! Aber wer gibt Dir die Gewissheit?
Der Deutsche Juristinnenbund und die Zypries wollen ein Gesetz, welches private (heimliche) Vaterschaftstests ohne Muttis ausdrückliche Erlaubnis unter Gefängnisstrafe (!) stellen will. Die Straftat der Personenstandsfälschung durch eine "Mutter" und der Betrug am Mann und am Kindes bleibt selbstverständlich weiterhin ungesühnt ...
Gerade bei Dir ist das aber bestimmt nicht nötig, denn Du bist Dir ja absolut sicher, dass die Mutter Deines Kindes Dir permanent treu war und auch nur mit Dir schlief. Immerhin ist noch fast jede dritte Frau in Deutschland treu, zumindest in den ersten zwei bis drei Jahren. Aber was ist, wenn dem nicht so ist und Du die rechtliche Vaterschaft bereits anerkannt hast?
- Es soll möglich werden, diese Vaterschaft später anzufechten. Aber das muss keine rechtlichen Kosequenzen für Deine Vaterschaft haben**. Was das bedeutet? Du bist zwar kein biologischer Vater mehr - aber ein "Zahlesel", wenn sich kein anderer Dummer findet.
- Du wirst für dieses Kind unterhaltspflichtig sein. Mindestens bis zum 18. Lebensjahr, mitunter bis zum 27. und eventuell bis an Dein Lebensende.
- Du wirst für die Mutter unterhaltspflichtig sein, 4 Monate vor der Geburt, bis mindestens zum 3. Geburtstag (§ 1570 BGB). Wenn Mutter eine der vielen möglichen Begründungen vorbringt, auch sehr viel länger. Wenn Du Pech hast, nach einem neuen Urteil des BGH, auch für die nicht verheiratete Mutter bis an Dein Lebensende. Nach einem anderen Urteil des BGH müssen sogar Deine Erben bis zum Tod der Mutter zahlen.
- Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach einem willkürlich festgelegten Bedarf des Kindes /der Mutter und ist nur auf dem Papier (Düsseldorfer Tabelle, die jährlich willkürlich angepasst wird***) abhängig von Deiner Leistungsfähigkeit! Deine Unterhaltspflicht ist nämlich überobligatorisch! Auch wenn Du nichts hast – oder nicht genügend, laufen die Unterhaltsschulden auf, bis zur Pfändung. Wenn Du Pech hast, bleibt Dir nichts! Nichtzahlen kann Dich 3 Jahre in den Knast bringen.
- Wenn sich die Mutter dieses Kindes von Dir trennt, - das kann sie von einer Sekunde auf die andere, (wenn du nicht gehen willst, schreit sie, meist grundlos und die Polizei verweist Dich der Wohnung) räumt Dir das Gesetz zwar ein Umgangsrecht mit dem Kind ein – das aber in vielen Fällen, zur Zeit sind etwa 2,5 Millionen Kinder (2.500.000!) in Deutschland davon betroffen – nicht durchgesetzt werden kann. Es gibt Papis, die haben ihr Kind jahrelang nicht gesehen - nicht sehen dürfen. Eine Untersuchung in Vorbereitung des Kindschaftsrechtsreförmchens hat ergeben, dass jedes 2. Trennungskind nach zwei Jahren keinen - oder so gut wie keinen - Kontakt mehr zu seinem Papi hat.
Frage Dein Jugendamt (böse Zungen nennen es auch "Kinderklaubehörde")!
Du glaubst nicht, was Dir die dortigen Damen sagen? Solltest Du auch nicht! Frage uns!
Bis dahin aber gilt unbedingt:
> Nichts unterschreiben! Nicht einschüchtern lassen!
Es könnte sonst zu spät sein! Lieber jetzt ein paar hundert Euro für Gericht, Gutachten und Anwalt in den Sand setzen, als Zahlesel für die nächsten 18+ Jahre sein. www.Manndat.de hat errechnet, das ein "vergessenes" Kondom ~ 200.000 € kosten kann.
Ach, Du bist noch gar kein Papi!?
Mann, hast Du es gut! Und denke immer dran, nicht den "Männerschutz" vergessen.
Er schützt Dich nicht nur vor unerwünschten Vaterfolgen und Unterhaltsknechtschaft, auch vor Geschlechtskrankheiten, denn die holt sich der normale Mann nur bei Frau, nicht woanders!
(c)papa-ralf.de
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- * Mehr zum Thema Kuckuckskinder, - väter hier: www.kuckucksvater.de ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ** Aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes vom 13.02.2007 a) Damit steht hier, anders als bei der bloßen Kenntniserlangung über die Abstammung eines Kindes, dem von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Interesse des rechtlichen Vaters, sich von der Vaterschaft zu lösen, wenn sich herausstellt, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, das von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Interesse eines Kindes am Erhalt seiner rechtlichen und sozialen familiären Zuordnung gegenüber (vgl. BVerfGE 38, 241 <251>; 108, 82 <107 f.>). Dieses Interesse des Kindes wiegt schwer, ist es doch für seine Persönlichkeitsentwicklung von maßgeblicher Bedeutung, einen stabilen familiären Rahmen zu haben, in dem es sich einem Vater und einer Mutter zugehörig fühlen kann. Zudem kann eine erfolgreiche Anfechtung, bei der das Kind mit dem rechtlichen Vater auch einen ihm gegenüber Verantwortlichen und Unterhaltspflichtigen verliert, mit erheblichen Auswirkungen auf seine Lebensumstände verbunden sein. Das betrifft auch die Mutter des Kindes, deren Interesse am Bestand der familiären rechtlichen Beziehungen ebenfalls von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 108, 82 <107>). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- *** ab 1.1.2008 gilt: Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Sinne des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt a) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 279 Euro, b) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 322 Euro, c) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 365 Euro jeweils bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mindestunterhalt nach Maßgabe des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den hier festgelegten Betrag übersteigt. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Warum macht dieser Staat, diese Gesellschaft einen Mann der
gesellschaftlichen Mittelschicht, der in Deutschland ein Kind zeugt, zum
Volltrottel erster Klasse?
Weil er dumm ist und faul? Wenig gebildet? Hat er zu wenig
"gute Charaktereigenschaften“? Weil er als Leistungsträger nicht zu den
Schmarotzern zählt?
Nein!
Der Mann, der ein Kind zeugt, hilft seinem Volk sich
fortzupflanzen. Er erfüllt eine seiner gesellschaftlichen und völkischen
Aufgaben, weil er dafür sorgt, dass die Alten - nachdem sie ihre Leistung erbracht haben - weiter versorgt werden.
Gebildete Väter sind die besten Vorbilder für ihre Kinder -
sie ziehen sie zu Leistungsträgern heran. Von Vätern dieser Schicht lernen die
Kinder Pünktlichkeit, Pflichtbewusstsein, Verantwortlichkeit - aber auch Dinge,
die das Leben lebenswert machen.
Nun könnte man sich fragen: Warum sollen das unsere Kinder
nicht erlernen, sich abgucken - von den Vätern?
Und man könnte sich weiter fragen: Liegt den uns Regierenden
überhaupt noch etwas an einem fleißigen und tüchtigen Volk, das seinen
Wohlstand durch Ehrlichkeit, Fleiß und Arbeit und nicht durch Landraub,
Piraterie oder Unterdrückung und Ausrottung der Natives erworben hat? Einem
Volk, dass in den vergangenen 500 Jahren zu den friedlichsten Europas zählte!
Wenn man sich diese Frage mit Ja beantwortet - muss man sich nur weiter fragen: Ja, warum machen
die das dann?
Wenn mit Nein: Na,
wem nutzt das sonst?
An und für sich ist ja Familie nichts schlechtes.
Und
Arbeitsteilung und gleiche Rechte und Pflichten sind nötig, damit sich niemand
ausgenutzt fühlt und übervorteilt wird, um gern in dieser Familie zu bleiben
und gern für den anderen auch auf etwas zu verzichten. Einfach: Verantwortung
übernehmen.
Nur habe ich in den letzten Jahren immer mehr den Eindruck
gewonnen, dass das vom Staat und von der "modernen" Gesellschaft nicht mehr
gewollt ist. Die bewusste Orientierung auf das Individuelle, was auch heißen
soll: "Ich kann machen was ich will", diese Propagierung der
Spaßgesellschaft auf Kosten der Gemeinschaft ist eben nur geeignet uns allesamt
vom Finanzkapital abhängig zu machen mit der Folge, dass wir eines Tages
willenlose Sklaven sind. Gemeinnutz statt Eigennutz stand vor mehr als 70
Jahren auf den Münzen. Heute wird die Ellenbogengesellschaft gefördert.
Grenzenlose Gaunereien sind möglich ...
Was hat das jetzt mit Familien zu tun?
Wir sind in einer Phase, in der dieser Eigennutz diesen
innerfamiliären Zusammenhalt der Familien und damit auch der Völker zerstört.
Den Individuen wird eingeredet - und hier besonders den Frauen - das sie bloß
Ansprüche zu stellen haben und nichts mehr dafür leisten müssen. Ein
Arbeitnehmer muss nicht mehr fleißig arbeiten, aber er kann wegen Allem klagen: wenn es am
Arbeitsplatz zieht, wenn der Bleistift nicht spitz ist und wenn der Lohn nicht
pünktlich kommt. Und wenn er wegen Faulheit gefeuert wird, erklagt er sich eine
Abfindung ...
Bei vielen Frauen herrscht die Meinung vor: "Mir steht alles zu!" Wenn der Mann mich schon angebufft hat, hat er auch künftig für mich aufzukommen. Ich
entscheide allein - ich brauche den Mann gar nicht mehr dazu. Ohne geht es ihr
sogar besser, sie hat Unterhaltsansprüche, bekommt Kindergeld, Hartz IV ...
Frau kann alles, kann alles besser: "weil ich ein Mädchen bin!"
Und so entsprechend hat sich auch die deutsche Gesetzgebung geändert!
Seit dem 1.1.12008 hat jede Mutter Anspruch auf mindestens 3
Jahre Betreuungs-Unterhalt vom Vater des Kindes. und zwar 3/7 seines
Nettoeinkommens. Danach steht zwar im Gesetz, soll sie sich selbst versorgen,
aber der Gesetzgeber hat so viele Ausnahmen eingebaut (Krankheit, schlechte
Situation am Arbeitsmarkt ...) dass heute schon absehbar ist, dass ein Mann,
der verlassen wird, eben nicht frei ist von Unterhaltszahlungen an die Frau.
Seit dem 1.1.2008 ist der für ein Kind zu zahlende Kindes-Unterhalt wieder deutlich angehoben worden. Obwohl die
Bundesregierung feststellt, dass das Realnettoeinkommen/Kaufkraft auf dem Stand
von 1986(!) angekommen ist, haben sich die Kindesunterhaltssätze seitdem verdoppelt!
Nun könnte einer sagen, ja aber wenn ich nichts habe, kann
ich auch nichts bezahlen! Irrtum! Dafür wurde der Begriff des fiktiven
Einkommens eingeführt. Ein Richter kann also sagen: wenn sie nur fleißig
arbeiten würden, 12 Stunden am Tag,
könnten sie es haben - und das darf Mann dann abdrücken. Wenn nicht, geht er in
den Knast. In 2007 wurden mehr als 5000 nichtzahlende Väter verurteilt -
darunter auch Kranke!
Seit 1997 gibt es auf Grund Europäischen Drucks das gemeinsame Sorgerecht für beide Eltern. Auch schön ausgehebelt worden
durch die Bundesrepublik durch Schaffung des Begriffes:
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater kann zwar das Sorgerecht haben, aber die
Mutter bestimmt, wo das Kind lebt. Sie setzt sich in den Zug und fährt zum 800
km entfernten Lover. Der Vater ist allein verantwortlich für seine
Kinderbesuchskosten ... also Nase und er kann nichts machen.
Ist der Vater nicht verheiratet, kann ihm die Mutter das
Sorgerecht anteilig geben. Macht sie es nicht - ist es ihre Sache.
Die Zypries
(Justizministerin) wurde vor mehr als 5 Jahren vom Verfassungsgericht
beauftragt, dies zu untersuchen und zu beobachten. Meint ihr, sie hat was
gemacht? Denkste! Auch künftig bekommen unverheiratet Väter ein Sorgerecht nur,
wenn Mutti guter Laune ist ...
Und so zieht es sich durch. Glaubt man der Presse, so ist
alles Friede, Freude und Eierkuchen.
Die Wahrheit - wie so vieles in Deutschland - ist einfach
nur anders. Dafür gibt es nur einen Begriff: Verlogen.
Ach so, ja es gibt sie, die Väter, die vor Gericht Recht
bekommen. Und es gibt sie, die Mütter, die einsichtig sind und erkennen, dass
die Kinder auch die Väter brauchen. Das sind aber die Ausnahmen. Und die Väter,
die vor Gericht Erfolg haben, haben dies meist mit sehr viel Geld bezahlen
dürfen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Erst wenn der letzte Trennungsvater ruiniert, der letzte Ex-Mann auf Hartz IV, der letzte Unterhaltszahler ins Ausland geflüchtet ist, werdet ihr zänkischen Weiber feststellen, dass ihr eure Titel nicht essen könnt. (In Anlehnung an die Weisheit der Cree-Indianer) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------