> Umgangsboykott durch eine "Austrägerin", trotz "Recht des Kindes auf beide Eltern", trotz "Urteile"! Und kein Jugendamtstante, keine Familienrichterin schreitet ein!
Seit dem 16. Juni 2002 keine Besuche, seit dem 26. Februar 2005 keinerlei Kontakt, kein Anruf, kein Foto, kein Schulzeugnis! :-(
Ich habe feststellen müssen, dass Vater sein in Deutschland schon schwierig ist....
... aber Vater bleiben zu wollen, ist aussichtslos, weil dieser Staat keine Väter will. Für ihn ist Familie da, wo Kinder sind. Ob diese aber Vater und Mutter haben, interessiert ihn nicht. Väter sind Zahlesel - mehr nicht.
Viereinhalbe Jahre, die inzwischen dazu geführt haben, dass ein sechsjähriges Mädchen, nach der 5. oder 6. richterlichen Befragung (Psychoterror?) und unzähligen Verhören (seelische Folter?) beim Jugendamt, im Dezember 2003 zur Richterin sagt: „Ich hasse Papa“ und: „mein größter Wunsch ist es, Papa nie wieder sehen zu müssen“ Seit Februar 2005 gibt es gar keine Kontakte mehr.
Aber, der Reihe nach
1987 wurde meine erste Ehe geschieden. Mit meiner Ex-Frau habe ich einen Sohn, er war damals zwei Jahre alt und lebte in Schwerin. Nach einigem Hin- und her konnten wir uns auf regelmäßige Kontakte und Besuche einigen. So besuchte mich mein Sohn dann jedes dritte Wochenende und die Hälfte der Ferien in Magdeburg, wo ich zeitweilig wohnte. Als er dann etwas verständiger (so mit 6 oder 7 Jahren) wurde, fuhr er auch allein mit der Bahn zu mir. Seine Mutter brachte ihn zum Bahnhof, ich holte ihn ab. Auch wegen Unterhalt gab es keinen Stress. Mit seiner Mutter telefonierte ich bei Schulproblemen und auch sonst war es zwar keine "Freundschaft", aber eine vernünftige Elternbeziehung.
Das Leben ging weiter und auch ich hatte keine Lust, allein mein Leben zu verbringen, wenn ich auch nicht über Langeweile zu klagen hatte. Sport, Arbeit, Reisen, Hobbies ... Geld hatte ich als leitender Angestellter einer Markenfirma genug.
1995 lernte ich dann Doreen X, die spätere "Austrägerin" meiner Tochter, in Magdeburg kennen. Von Anfang an machte ich auch keinen Hehl daraus, dass ich einen Sohn hatte, der mich regelmäßig aller drei Wochen besuchte und auch die Hälfte der Ferien bei mir war. Ich hatte den Eindruck, dass sie das tolerierte. Mir fiel nicht auf, dass sie sich aber in diese Beziehung nicht einbringen wollte.
Sommer 1996 wurde Doreen X mit unserer Tochter schwanger. Trotz inzwischen verändertem Arbeitsort und einem begonnenen "Zweitstudium", neben meinem Job, kümmerte ich mich um sie und meinen Sohn. Was ich aber nicht bemerkte, war das intrigante Verhalten der "Schwiegereltern", die mich immer weiter aus dem Leben "ihrer Tochter" herausdrängen wollten.
Zum Eklat kam es dann beim Bezug einer "gemeinsamen" Wohnung. Meine Freundin und ich hatten jeder eine Wohnung in Magdeburg, wobei wir uns die meiste Zeit in ihrer aufhielten. Diese Wohnungen wären auch nicht für ein zusätzliches Baby zu klein gewesen. Nun wurde aber in unmittelbarer Nachbarschaft der "Schwiegereltern" - vis a vis - eine etwas größere Wohnung ohne nennenswerten Komfort frei. Mein Vorhaben, eine komfortablere Wohnung zu suchen, wurde nicht gehört. "Schwiegermutter" bestimmte, Tochter zog mit, also basta! Ich wurde - ungefragt - zum Renovieren verdonnert. Dennoch besuchte mich an den Wochenenden mein Sohn und auch mein zweites Studium forderte seine Zeit.
Immer mehr wurde ich von den "Schwiegereltern" angefeindet, weil ich nicht engagiert genug am verordneten Umzug mitwirkte, einmal griff mich die (Schwieger-)Mutter sogar tätlich an: "Versager!". Dass ich an einem Nachmittag im Herbst 1996 mit meinem Sohn - anstatt Heizung zu streichen - lieber Eis essen ging, wird noch heute meiner Tochter eingeredet als: Papa hat uns (Theresa war noch gar nicht geboren) wegen Martin im Stich gelassen.
Später erst merkte ich dann, in was für eine Abhängigkeit ich mich gegenüber den "Schwiegereltern" gebracht hatte, aber dazu später mehr.
Trotz weniger Zeit kümmerte ich mich um meine schwangere Freundin, ging mit ihr zur Vorsorgeuntersuchung usw. Am Tag der Geburt eilte ich von meinem Arbeitsort Bielefeld nach Magdeburg, um dabei sein zu können.
Aber schon in Vorbereitung kam es zu einem ernsthaften Krach. Mein Sohn sollte uns planmäßig Ostern 1997 für einige Tage länger besuchen, gleichzeitig wollte meine Mutter zu Besuch kommen. Trotz Beteuerungen, dass ich dennoch ins Krankenhaus zur bevorstehenden Geburt mitkommen würden, wurde ich aufgefordert, den Besuch meines inzwischen 12-jährigen Sohnes abzusagen. Meine Bitte an die Schwiegereltern, doch in der Zwischenzeit wenigstens stundenweise auf den Sohn aufzupassen, wurde von diesen kategorisch abgelehnt.
Nach der Geburt unserer Theresa im März 1997 - ich war dabei und der erste, der sie auf dem Arm halten durfte - normalisierte sich das wieder etwas, aber der "Sprung" war da.
Jetzt merkte ich erst, was ich an meinen "Schwiegereltern" hatte. Ich wurde förmlich ausgebootet. War nicht punkt 19:00 das Rollo vom Kinderzimmer unten, kam ein Anruf von diesen, was denn bei uns los sei. Als sie uns - "über die Strasse" besuchten, fielen sie - zwei Rentner - auf die Knie, und ohne uns zu grüßen, krochen sie auf allen Vieren zum Kinderbett oder Laufgitter zu "ihrem Pusselchen". Gingen wir rüber zu ihnen, wurde als erstes gefragt, wo das Mädchen sei und ohne sie, bräuchten wir gar nicht erst reinkommen ...
Eines Tages war Doreen X plötzlich beim Jugendamt und liess den "fälligen" Unterhalt festlegen. Für mich überraschend, da ohne Not, weil wir eine gemeinsame Kasse hatten und ich den großen Wochenendeinkauf stets allein bezahlte. Ich dachte mir erst, das sei ein Witz, aber der Doreen X war das ernst. Wie ernst erfuhr ich beim nächsten Wochenendeinkauf, als ich zwei Haufen machte. Einen, den ich bezahlte und einen, den Doreen X vom Unterhalt bezahlen sollte. Denn doppelt ausnehmen lassen, wollte ich mich nicht. Auwei, war da plötzlich ein Eklat an der Kasse ... Warum erwähne ich, dass ich bei dem Termin im Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht wollte - die Mutter aber nicht? Vielleicht, weil es ihr von Anfang an nicht um das Mädchen, sondern nur ums geld ging?
Mai 1998 wurde ich dann durch die „Austrägerin“ meiner Tochter endgültig "entsorgt“, weil ich auf ein planmäßiges Umgangswochenende mit meinem Sohn an ihrem 30. Geburtstag nicht verzichten wollte. Er war auf der „großangelegten“ Geburtstagsparty mit Mama, Papa und Oma (mehr Gäste waren nicht) nicht erwünscht, da er nicht zur „Familie“ gehörte. Ich selbst blieb dieser „Riesen“-Fete dann auch fern: „Wo mein Sohn nicht sein darf, will ich auch nicht sein!“
Weil ich meinen Sohn dann Juni 1999 bei mir - ich bin inzwischen beruflich bedingt nach Berlin verzogen - aufgenommen habe, kam es auch zu keiner Versöhnung mehr.
November 1999 begab ich mich das erste mal zum Jugendamt MD, Frau Lange, weil der ursprünglich vereinbarte Umgang nicht klappte (Klageerhebung nach Belullungsversuchungen des JA erst nach 12 Monaten - mein Fehler)
Hin und wieder gelang es mir dennoch, die "Austrägerin" zu "überlisten" und meine Tochter zu sehen. So stand ich mit Blumen vor der Tür und meldete mich mit "Blumendienst" - meine Tochter raste mir entgegen und die "Austrägerin" raste vor Wut ... Kurz vor Weihnachten hat mich die "Austrägerin" dann mit einemHocker von hinten niedergeschlagen, der weil ich mit der 3-j-. Tochterauf dem Arm ihren Weihnachtswunschzettel las. Trotz viermaligemKaratetraining pro Woche wurde mir schwarz vor Augen... die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat es zwar unter dem Az 761 Js 4542/01 aufgenommen, aber passiert ist nichts weiter.
Seit August 2001 (also nur 20 Monate nach Klageerhebung) habe ich einen Titel vom 14. Senat OLG Naumburg, der seit Juni 2002 von der „Austrägerin“ boykottiert wird
Inzwischen hat sie einen Neuen gefunden, der Papa spielen soll ...
Weil ich ihr eine SMS-Nachricht schickte, dass ich wegen starker Kopfschmerzen das Mädchen nach einem Besuch bei mir nicht selbst zurückbringen kann, eilte sie am 16. Juni 2002 wutentbrannt mit ihrem neuen Lover herbei und sagte im Beisein meiner Nachbarin Frau B. zu meiner Tochter:
„Sage Deinem Papa Lebewohl – Du wirst ihn nie wieder sehen!“ (aktenkundig und bisher unwidersprochen unter 231 F 190/02 (UG) beim AG Magdeburg)
Als ich Theresa im Juli 2002 zum nächsten regulären Termin abholen will, verweigert mir die Mutter die Herausgabe.
Vor Gericht behauptet sie: Vater und Bruder wollten die Tochter entführen, dabei hätten sie das Mädchen mit Gewalt aus dem Fenster gezogen.
Theresa hätte laut geschrieen und geweint.
Dabei entstand unmittelbar nach der behaupteten Entführung ein Fotos mit Vater, Bruder und Theresa vor deren Haus, Richterin Ulrich vom AG Magdeburg hat auf diesem Foto ein schreiendes Mädchen erkannt.
Wieder griff mich die "Austrägerin" an, während ich das Mädchen auf dem Arm hielt, und krallte ihre Fingernägel in meinen Hals (siehe rote Flecke) und schrie dabei hysterisch, derweil rief mein Sohn per Telefon die Polizei. Diese kam nur um meine Anzeige (EBL: 8309/02 Polizei.Dir. MD) aufzunehmen.
Dezember 2002 habe ich dann Vollstreckung des Umgangsurteils vor dem AG Magdeburg beantragt. Durch Verschleierung der „Austrägerin“ bezüglich des Wohnortes gibt es Unklarheiten über die Zuständigkeit beim AG MD – ich vermute, die hatten einfach nur keine Lust. Die involvierten Jugendämter in MD und HDL spielten hierbei mit, offenbar war man zu faul, beim Einwohnermeldeamt den Meldeort nachzufragen.
Sommer 2003 wird Theresa in der Grundschule am Weinhof Magdeburg angemeldet - aber sie wird dort nicht beginnen. Offenbar fürchtet die "Austrägerin" dass ich für sie unerwartet auftauchen könnte ...
Also wird das Kind polizeilich bei den Großeltern in Magdeburg-Ottersleben angemeldet, real aber gegen seinen Willen ungefragt verfrachtet nach Etingen im Bördekreis und dort auf der Grundschule in Rätzlingen angemeldet. Nur um das Kind weiter von mir zu verfrachten - mein Anfahrtsweg würde sich um 1 Fahrtstunde verlängern - nimmt die "Austrägerin" in Kauf, dass das Mädchen in die Ganztagesbetreuung geht, früh mit dem Bus zur Schule muss und erst am späten Nachmittag zurück sein wird. In Magdeburg hätte sie einen Schulweg von 5 Minuten gehabt.
Dezember 2003 beantragt die "Austrägerin" Unterhaltsüberprüfung, das AG MD erklärt sich für nicht zuständig und gibt ab an AG HDL. Am 19.Mai 2004 kamen die Akten bei Richterin Friederike Lehrke in Haldensleben an. Zum 15.06.2004 terminiert sie - innerhalb 4 (!) Wochen - Thema Unterhalt, ein Termin wegen Umgang steht in den Sternen, ein Schreiben zeigt aber – sie will gar nicht.
Wer hier noch ruhig bleibt und nicht zum Bombenleger und/oder Totschläger wird, sollte mit der höchsten Tapferkeitsauszeichnung ausgezeichnet werden.
- Spätsommer 2004 ist das Mädchen 7-einhalb Jahre alt und besucht die 2. Klasse einer Grundschule im Ohrekreis/ Land Sachsen-Anhalt.
- nur sporadisch bekommt sie mich zu sehen, freut sich aber immer
- Es vergeht der dritte Sommer/Herbst, Weihnachten, in dem ich mein Mädchen so gut wie gar nicht sehe.
Nach diesem Besuch wird meiner Tochter Angst gemacht, ich wolle sie entführen. Ich würde mich hinter der Mülltonne verstecken ...
Nein, Theresa, das unterscheidet mich von Deiner Mutter! Ich weiß, dass Kinder Mutter und Vater brauchen
Nachdem sie die Akte seit Mai 2004 auf dem Tisch hat, schreibt jetzt Richterin von Schemde vom Amtsgericht Haldensleben, dass doch wieder Magdeburg in der Sache zuständig sei
Inzwischen waren 5 Richterinnen involviert, mein Mädchen unablässig zu quälen, Richterin Ulrich, Bluhm und Köneke vom AG Magdeburg, Richterin Lehrke und von Schemde vom AG Haldensleben, 5 Frauen, von denen sich zwei selbst in der Verhandlung „Mutter“ nannten.
Seit März 2004 gibt es einen weiteren, eigenständigen Beschluss, dass der inzwischen 19-jährige Bruder einmal im Monat Umgang mit seiner Schwester hat. Was ist das doch für eine „Austrägerin“, wenn sie gerichtlich dazu gebracht werden muss, Umgang zwischen Bruder und Schwester zu gewähren?!
Anlässlich unseres Treffens zur Begutachtung im Juli 2004 hat mir meine Tochter gezeigt, dass sie mich liebt. Dem Gutachter B. aus Karlsruhe sagte sie, sie will Papa besuchen, sie will, dass Papa dabei ist, wenn sie das nächste mal mit ihrem Bruder zusammen ist.
Seit mehreren Wochen wird der Telefonkontakt zwischen den Geschwistern durch die „Austrägerin“ behindert, die gemeinsamen Treffen werden hinausgezögert. So fand das gerichtlich festgelegte Treffen vom letzten Wochenende des Monats September erst am 24.10. statt. 4 Wochen Verzögerung! Und es findet sich niemand unter den "Kinderklauern", der dieser „Austrägerin“ Einhalt gebietet.
August 2004 - Das Gutachten ist endlich da! (siehe --> Gutachten)
November 2004: Weder am Amtsgericht in Magdeburg, noch in den involvierten Jugendämtern Magdeburg und Ohrekreis interessiert sich auch nur ein Schwein, bzw. ein steuerfressender Staatsknecht, für die seelische Gesundheit eines kleinen Mädchens!
Obwohl der Vater dem Gutachter deutlich gemacht hat, dass er lieber auf sein Umgangsrecht verzichtet, als sein Mädchen immer wieder von "Hobby-Psychologinnen" befragen (quälen) zu lassen, wurde ihm von Richterin Ulrich am 05.11.2004 mit Schreiben vom 21.10.2004 (!) mitgeteilt, dass seine Tochter wiederum befragt werden soll. Und zwar am 21.10.2004 (!) Dem Vater wurde somit keine Möglichkeit gelassen, gegen diese nochmalige Befragung, die nur das Ziel haben konnte, die Aussage des Gutachters anzuzweifeln, vorzugehen oder zu intervenieren.
Termin 9.12.2004 - 2 Jahre nach dem ersten Verfahren in der Sache! 2 Jahre, 6 Monate nach Einreichen der Klage,
unzähligen "Kindesanhörungen" durch Richterinnen, Jugendamtstanten, Gutachten... - es wurde - nach 4 stündiger Verhandlung mit nur kurzer Pause - eine erste Begegnung nach 2,5 Jahren für 6 Stunden und eine weitere, 14 Tage später für 8 Stunden, vereinbart und ein neuer Verhandlungstermin für den 20. Januar 2005 festgelegt.
Schau'n wir mal!
Wahrscheinlich sehe ich meine Tochter das erste mal - seit 132 Wochen - wieder am 19. Dezember 2004
Ich kann es noch nicht fassen.
War mit meiner Tochter am 19.12.2004 für 4 Stunden zusammen.
Es herrschten gemischte Gefühle: Vertrautheit - Entfremdung Unbekümmertheit- Zwang Angst - bei mir, nicht bei Theresa Was mir angenehm war: - Theresa kam mit ihrer "Austrägerin" an, stieg selbständig aus dem Auto und grinste mich schon durch die Autoscheibe verschmitzt an - Theresa kam an der Hand der "Austrägerin" auf mich zu, dabei lächelte sie - Theresa wollte mich, nachdem die "Austrägerin" außer Sichtweite war, immerzu anfassen - sie war unheimlich vertraut - kein bisschen ängstlich, keine Fragen, wie: "Papa, wo warst Du so lange?" - wollte immerzu herumtollen, auf die Schulter genommen werden, Fangen spielen Was mir unangenehm war: - als ich sie von Martin grüßte, sprudelte sie los, dass Martin nicht ihr Bruder, sondern „nur“ ihr Halbbruder sei und erläuterte mir den Unterschied Geschwister-Halbgeschwister aus dem ff
- sie sagte mehrmals ohne Anlass, dass sie nicht mit zu mir nach Berlin möchte, deshalb versicherte ich ihr, dass wir heute nicht nach Berlin fahren würden. - obwohl sie meinen Antrag auf hälftige Ferien nicht von mir kannte (es war ein Vorschlag des Gutachters) sagte sie mir - ohne, dass ich sie daraufhin angesprochen hätte, dass sie keine 3 Wochen zu mir kommen würde. Daraufhin sagte ich ihr, dass sie das nicht muss, aber mich das traurig macht. Aber Martin und ich würden uns sehr freuen, wenn sie in den nächsten Ferien zu uns kommen würde. Wir waren, auf ihren Wunsch hin, auf dem Weihnachtsmarkt – kauften dort ein Geschenk für den Bruder Martin, am Kletterbaum vor der ehemaligen Wohnung, im Herrenkrug bei der Pferdekoppel und auf dem Spielplatz und bei McDonalds. Ich habe meiner Tochter versprochen, dass ich mich vor ihr nie wieder mit ihrer "Austrägerin" streiten würde. Das sei mein Weihnachtsgeschenk an sie. Als sie dann bei der Übergabe ihre Mutter sah, stürmte sie auf diese, laut „Mama“ rufend, zu. Verabschiedet hatten wir uns schon vorher.
War am 30.12. mit meiner Tochter nun auch den zweiten Termin für 8 Stunden zusammen.
Am 10:00 Uhr hat mein Sohn seine Schwester am Hauptbahnhof in Magdeburg abgeholt. Um 10:30 waren wir dann im Spaß-Bad zusammen. Sie kam sofort lachend auf mich zu! Theresa hat sich während der weiteren Zeit, bis ich sie wieder zum Treff mit der "Austrägerin" am Abend abgegeben habe, verhalten, als wären wir nie getrennt gewesen. Voller Vertrauen... Immerzu hat sie mich angefasst, berührt, so als wolle sie sich davon überzeugen, dass ich wirklich da sei. Sie ließ sich heben, ich musste sie im Wasser tragen, schieben ... Sie zeigte mir, dass sie schwimmen kann und ohne Angst auf die Rutsche geht, vor der sogar große Kinder Respekt haben. Sie bestimmte, wo wir zu Mittag aßen und dass wir noch zu den Pferden in den Herrenkrug wollten und zum Spielplatz. Sie genoss es fühlbar, wieder mit mir zusammen zu sein. Zum Treffen war meine Stieftochter Natascha dabei, mit dieser spielte Theresa auch, allerdings war ich da ständig dabei, weil ich immerzu übersetzen musste. Sie erzählte, dass sie in der Schule ein Projekt über Russland machte, zählte auf russisch und nannte einige Vokabeln. Sie fand es sehr interessant, dies von Natascha in der Originalsprache zu hören. Noch intensiver zeigte Theresa mir, dass sie mich sehr braucht. Stärker als bei dem kurzen Treffen zwei Wochen davor. Sie fragte mich, wann ich das nächste mal kommen würde. Ich antwortete, dass ich das noch nicht wüsste, außerdem könne ich nicht so einfach, weil ich in der Klinik sei. Dort wollte sie mich besuchen. Sie würde mit dem Zug kommen wollen, „mit dem selben, mit dem Martin immer kommt“, sie könne schon allein mit der Eisenbahn fahren. Ich solle sie dann von Potsdam vom Bahnhof abholen, meine Telefonnummer würde sie im Handy ihrer Mutter finden. Nicht unter „Ralf“ aber unter „Fxxxx“. Als ich ihr sagte, dass sie doch nicht allein mit der Bahn reisen könnte, sagte sie nur „na klar“. Irgendwie erinnerte mich das an Pipi Langstrumpf, furchtlos, ungehemmt und „ein bisschen frech“. Theresa lässt sich nur schwer was sagen, sie hat ihren eigenen Kopf und es bedarf schon energischen Auftretens, sie in den Schranken zu halten. Ich habe sehr deutlich gefühlt, dass sie einen konsequenten Vater nötig hat. Und ich weiß, dass sie eines Tages den Weg zu mir finden wird. Es wird nicht mehr lange dauern. Die Übergabe fand wieder am Bahnhof statt. Als sie ihre "Austrägerin" sah, kam sie erst zu mir, küsste mich und sagte, sie müsse jetzt los. Dann flitzte sie zu Natascha, drückte und küsste sie und sagte: „ich muss jetzt los, meine Mama kommt“ und „Do svidanja“ Noch intensiver die Begegnung, als bei dem kurzen Treffen zwei Wochen davor. Um so wütender bin ich auf die "Austrägerin" weil sie dies zweieinhalb Jahre gestört hat. Noch wütender auf Familiengericht und Kinderklaubehörde...
Jetzt bin ich gespannt, mit welchen Argumenten die "Austrägerin", aber auch Richterin, am 20.01.2004 um 13:00 aufwartet, um den weiteren Umgangsboykott zu legalisieren!
Nach einem Urteil des BVerfG* glaubte ich, dass die Zeit der Kinderklauer in Sachsen-Anhalt vorbei sein sollte: *"BVG verhilft Vater zu Umgangsrecht mit Sohn AFP KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat erneut einem Vater zum Umgangsrecht mit seinem nicht ehelich geborenen Sohn verholfen. Es übte in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zugleich scharfe Kritik am Oberlandesgericht Naumburg, das eine entsprechende Entscheidung des BVG sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ignoriert hatte. (AZ 1 BvR 2790/04). (AFP)"
Aber: denkste!
20. Januar 2005, 13:00 Familiengericht Magdeburg, Liebknechtstr. 65 136 Wochen Umgangsboykott sollten endlich ein Ende finden!
Die "Mutter" bleibt bei ihrer Meinung, dass der Vater nicht gut für das Kind sei und beantragt, wie immer: Umgangsauschluss.
Urteilsverkündigung sollte am 01.02.2005 sein*, RichterIn Ulrich kündigte aber schon an, dass ich, um meine Vorstellungen (=Empfehlung des Gutachters: jedes dritte Wochenende und die Hälfte der Ferien) umzusetzen, "eine Etage höher" werde gehen müssen. * weil die Urkundenschreiberin im Urlaub (???) ist, erfolgt die Urteilsverkündung später. Voraussichtlich am 8.02.2005
> Der Beschluss ist da! Az FamGer. MD 8 F 204 / 06
Erniedrigend, beleidigend, demütigend... Diese festgelegten Umgangszeiten, 8 Stunden im Monat, sind nicht ausreichend, um eine gelebte Beziehung zum Vater zu erhalten. Ein Schlag ins Gesicht für alle Väter in Deutschland, die sich um ihre Kinder kümmern wollen. Ein Triumph für diejenigen "Austrägerinnen" die sich einen Dreck scheren darum, dass "ihre" Kinder einen echten Papi haben. Frau muss nur lange genug blockieren, nur genug lügen und verleumden, dann macht Richterin schon, was sie will. Der Beschluss weicht deutlich von der Empfehlung eines Sachverständigen/Gutachters ab. Eine Richterin - die erst vorgibt, in der Sache nicht entscheiden zu können, deshalb einen Gutachter einsetzt zur Beweisaufnahme, dadurch das Verfahren unnötig in die Länge zieht, hat dann plötzlich soviel e i g e n e n Sachverstand, einen Beschluss zu verkünden, der nichts, aber auch gar nichts mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte oder der UN-Kindschaftskonvention zu tun hat.
> Armes Deutschland! Das Land der Familienvernichtungsmafia!
Das familienfreundlichste Land Europas? Na, da liegt noch ein ganzes Stück davor. Auf keinen Fall wird das mit den Familienvernichtern, Kinderseelenmördern und Kinderklauern klappen, die jetzt noch Einfluss haben...
Am 26. Februar 2005 habe ich mich von meiner Tochter verabschiedet.
Ich habe ihr versprochen, mich mit Ihrer "Austrägerin" nie mehr zu streiten. Ich habe ihr gesagt, dass ich sie immer lieben werde und meine Tür für sie immer offen sein wird. Ich glaube, sie hat mich verstanden! Sie hat mir nach dem Treffen lange nach gewunken, bis ich außer Sichtweite war. "Austrägerin" hat nur blöd geglotzt ...
Ich werde mit einer solchen "Austrägerin" nie wieder ein Wort wechseln! "Mit Geiselnehmern, die Kinder zur Geisel nehmen, wird nicht mehr verhandelt - wenn die Geisel nicht frei kommt"
Natürlich hätte ich diesen Kampf gegen die Kinderseelenmörder oder -klauer, gegen die Familienvernichtungsmafia oder gegen die rot-grünen Femifaschistinnen weiter führen können. Aber um welchen Preis? Immer wieder meine Tochter richterlichen Befragungen oder Befragungen durch die Kinderklaubehörde auszusetzen?
Nein, das kann nur jemand, der herzlos genug ist, seinem Kind den anderen Elternteil zu nehmen. Eine herzlose "Austrägerin", bar jeden Gefühls kann das - ich kann und will das nicht.
Meine Tochter hat lange genug gelitten. Ihre Freude, den Papa zu sehen, musste sie stets verbergen. Sie wurde genötigt zu lügen und der "Austrägerin" zu Gefallen auszusagen. Wie muss sie gelitten haben, als sie gesagt hat "ich hasse Papa". Sie wurde massiv gegen mich beeinflusst und ihr wurde Angst vor mir gemacht.
Ich habe das Leuchten in den Augen meines Mädchens gesehen! Mein Mädchen, ich möchte nicht, dass Dir irgend jemand wegen mir weh tut!
Inzwischen hat sich meine persönliche Situation verschlechtert. Den erfolgreichen leitenden Angestellten/selbst. Geschäftsmann gibt es nicht mehr. Seit Ende 2002, ist er mit kurzen Unterbrechungen erkrankt, seit Mai 2006 ununterbrochen.
Seit 20. Sept. 2006 bin ich berufsunfähig und werde wohl bald eine kleine Rente beziehen. Seit 2001 zahle ich keine Einkommenssteuer und keine Sozialabgaben mehr. An ärztlichen und klinischen Behandlungskosten sind inzwischen weit über 75.000 € entstanden. Ich lebe heute vom Einkommen meines Sohnes und meiner neuen Frau.
Dieser Staat hat einen Steuerzahler verloren - aber einen Feind gewonnen!
Dafür habe ich einen Haufen beschriebenen Papiers - der sich nicht einmal zum Ar... abputzen eignet. Von Familienrichterin Ulrich aus Magdeburg darf ich mir aber noch ein zynisches: "selber schuld" anhören.
Frau Richterin Doris Ulrich -> Ich wünsche Ihnen ein langes Leben. In 2007 müssten Sie pensioniert werden, da sie das 65. Lebensjahr erreichen. Mögen Sie 120 werden und wenn sie dann einsam im Altenheim sitzen, wünsche ich Ihnen so oft Besuch, wie sie für Kinder und ihre Papis als ausreichend erachten. Und als Pflegekraft wünsche ich ihnen Jemanden, dessen Umgang sie mit seinem Vater geregelt haben.
> Nachsatz:
Nachdem ich gehört habe, dass gegen den Senat des OLG Naumburg unter Dr. Depp e-Hilgenberg ein Verfahren wegen Rechtsbeugung eröffnet wurde, habe ich mir noch mal den Wisch vom OLG Naumburg vorgenommen.
"Austrägerin" wollte gänzlichen Umgangsausschluss nach 3 Jahren Totalboykott, ich wollte wenigstens ein WE im Monat. Richterin Ulrich legte nach 3 jährigem Verfahrensmarathon fest, dass ich an einem Samstag im Monat, nach Absprache mit der Mutter (die zu keinerlei Absprache bereit ist und war) 8 Stunden mit dem Sohn das Mädchen in Magdeburg besuchen könne:
... 14 UF 28/05 OLG Naumburg ...
hat der 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen -des Oberlandesgerichts Naumburg durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Deppe-Hilgenberg, die Richterin am Oberlandesgericht Hahn und den Richter am Landgericht Kawa am 26. April 2005 beschlossen:
1. Die befristeten Beschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 8. Februar 2005, Az.: 231 F 133/02, werden zurückgewiesen. ... ... Das Beschwerdevorbringen beider Parteien bietet keinen hinreichenden Anlass, an dieser ausgewogenen, die Rechte und Pflichten aller Beteiligten angemessen ausbalancierenden Umgangsregelung Korrekturen oder irgendwelche Abstriche vorzunehmen. Denn weder ein intensiverer Umqang des Antragstellers als bereits angeordnet noch ein gänzlicher Ausschluss des Umgangsrechtes dürfte nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge dem Wohl des Kindes und seiner Entwicklung förderlich sein. Letzteres wird indessen in Erwägung zu ziehen sein, sofern eine für das Kind a la longue unzumutbare, vom Jugendamt berichtete (BI. 127 Bd. III d. A.) Unzuverlässigkeit des Vaters bei der Ausübung des gewährten Umgangs andauern und eine weitere Eskalation der verunglimpfenden Entgleisungen des Antragstellers in Bezug auf die Kindesmutter und gleich alle deutschen Frauen (so etwa BI. 128 Bd. III d. A.) nachhaltige Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zum Umgang mit der Tochter rechtfertigen sollte.
Schreibt ein Senat, der sich an Europäische Menschenrechtsnormen nicht gebunden fühlt
man sollte meinen es kehrte Ruhe ein ..., es liess mir aber keine Ruhe und ich erschrak, als ich Theresa auf Fotos, veröffentlicht auf der HP ihrer neuen Schule (Gymnasium Weferlingen) im August 2007 nicht erkannte. Alle Nachfragen bei der Streitanwältin der "Austrägerin", der Schule und der Kinderklaubehörde Haldensleben führten zu keinem Ergebnis.
Ich verfiel also in den alten Irrglauben an den "Rechtsstaat" und suchte Hilfe beim Familiengericht Haldensleben. Unter dem Az FamGer HDL 8 F 349 / 07 RE beantragte ich am 28. August 2007: - ein aktuelles Foto, eine Kopie des aktuellen Schulzeugnisses und einen Entwicklungbericht nach § 1686 BGB.
Das Gericht unter Familienrichterin Friederike Lehrke aus Samswegen spielt das alte Spiel ... aussitzen, keine Antworten geben. 9 Wochen brauchte sie allein, um den Vorgang einer Rechtspflegerin zu übergeben ... Im November dann nach mehreren Sachstandsanfragen ein Schreiben: es fehlt ein zusätzliches Exemplar des Antrages. Am 6. Februar kommen dann drei Seiten Schmutz der "Austrägerin", warum ich kein Foto bekommen soll. Zum 22. April wird ein Termin angesetzt. Ich fahre hin - außer mir ist niemand da. Einen Tag später(!) von denen ein Schreiben v. 9. April, zugestellt am 23., der Termin ist verlegt auf Mai 2008... dazu weitere 2 Seiten Schmutz der "Austrägerin" als Begründung, warum es nicht mal ein Foto geben soll. (Möglicherweise schämt sich ja die "Austrägerin" auch, dass das Schulzeugnis nicht so gut ist, wie das meines Sohnes.)
Hauptargument der "Austrägerin" ist, dass ich mich nicht kümmern und um ein Besuchsrecht nicht bemühen würde, und wenn ich es denn hätte, nicht nutzen würde.
Unverschämter und frecher lügen kann frau gar nicht. Will diese "Austrägerin" doch tatsächlich behaupten, dass alle meine Bemühungen um menschenwürdigen Umgang nur zum Schein geführt wurden?
Nun - die Beweise liegen vor. Seit meinen ersten Bemühungen um regelmäßigen Umgang im Sommer 1998 fordert sie kategorisch in all ihren Schriftsätzen: "Umgangsausschluß", alle juristischen Instanzen geht sie durch, wenn die Gerichte mir ein minimales Recht zustanden. Dabei log und betrog sie ...
Brutal und kindeswohlgefährdend schleppte sie meine Tochter zu Verhören, zu Gutachten und zwang sie ganz offensichtlich zu lügen und mich schlecht zu machen.
Mein liebes Mädchen, wenn ich nicht gesagt hätte, dass Du wegen mir nie wieder verhört werden sollst, nie wieder vor eine Familienvernichterin sollst, nie wieder zur Kinderklaubehörde ... Deine "Austrägerin" hätte keinen Moment gezögert, Dich vorzuführen. Sie hat Dich von Deinem ursprünglichen Wohnort in die Pampas verfrachtet, damit Du noch weiter von Deinem Papa weg sollst. Du wurdest gezwungen, stundenlang mit Schulbussen über Land unterwegs zu sein, damit dieses Ziel erreicht wurde. Dir wurde Angst gemacht, ich würde vor dem Haus lauern, um Dich zu entführen. Meinst Du wirklich, dass Dein Papa sich so zum Clown machen würde?
Zum Clown, wie der dicke Dackel, der Deiner Mutter hinterher trabt?
Und letztlich droht Deine "Austrägerin", wenn ich mich wieder um Umgang vor Gericht bemühen würde, würde sie wieder kategorisch auf Umgangsausschluss klagen - ob Du damit belastet wirst oder nicht, ist ihr total egal.
Eine Mutter tut so etwas nicht!
Wenn Du Fragen hast, frage mich oder Martin, wenn Du ausbrechen willst - KOMM! Unsere Tür ist für Dich immer offen.
Inzwischen weiß ich, dass mein Mädchen eine gute Schülerin und eine aktive Sportlerin ist. Ich kenne Ergebnisse von ihren Wettkämpfen, habe Fotos gesehen, Freunde von ihr gesprochen ...
Offenbar kommt sie ganz nach ihrem Papa :-) und es wird nicht mehr lange dauern und sie lässt sich von ihrer "Austrägerin" nicht länger verarschen - und meine Tür ist für sie immer offen.
Stand 20. August 2008: Seit dem 7.8.2008 ist es nach 51 Wochen Verfahrensdauer amtlich (8 F 349/07 (RE) Familiengericht Haldensleben) , Rechtspflegerin Lamp hat beschlossen:
Der Vater bekommt kein Foto, er bekommt keine Auskünfte, nichts - das wäre kindeswohlgefährdend.
Nun, dann sei es so: Leckt mich am Ar...!
Vater sein in Deutschland ist eine Strafe und nur geeignet für weitere jahrelange Demütigungen! Sagt es Euren Brüdern und Söhnen, Kollegen und Freunden! ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 25.09.2008 Az. 8 UF 153/08, Schreiben der Anwältin vom 25.09.2008 S. 2 letzter Absatz / S. 3 oberster Absatz - der Unterzeichner hätte den Umgang seit Jahren nicht wahrgenommen - zwischenzeitlich seien selbst die Voraussetzungen für geschützten Umgang nicht mehr gegeben - im Übrigen sei man froh, dass der Unterzeichner keinen Umgang wahrnimmt, denn - ansonsten würde man auf Umgangsausschluss klagen Deutlicher hätte frau es gar nicht formulieren können: „Wir
blockieren den Umgang, stellen alle möglichen Anträge zur Verzögerung,
lügen, verleumden, beantworten Anfragen nicht fristgerecht – aber mit
Wochen Verspätung (Urlaub, Krankheit, Tage ...), verschleiern den
Wohnort, sorgen somit für offene Zuständigkeiten und das machen wir
seit 9 (!) Jahren und schon können wir behaupten: Es findet ja gar kein
Umgang statt und wenn der Unterzeichner Umgang will – beantragen wir
wieder Umgangsausschluss und bis wieder mal zu Ungunsten des Vaters
entschieden wird haben wir Ruhe“ Und genau das ist es! Ruhe - bedeutet für die „Mutter“ Abwesenheit des Vaters. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 15.10.2008: 59 Wochen nach meinem ersten Antrag auf ein Foto, eine Zeugniskopie und einen Entwicklungsbericht der rechtskräftige Beschluss vom 26. September 2008 (8 UF 153/08 OLG Naumburg):
Ich soll bis zum 14. November ein Foto, eine aktuelle Zeugniskopie und einen Entwicklungsbericht meines Mädchens bekommen, welches ich jetzt 189 Wochen weder gesehen, noch gesprochen habe.
Ein Beschluss, der das Urteil des Familiengerichts Haldensleben auf den femifaschistischen Müll befördert und die beteiligten Familienvernichterinnen wie bepisste Pudelinnen aussehen lässt.
Dennoch erscheint Theresa nicht auf den gerichtlich festgelegten Treffen, eine Telefonnummer, unter der ich nur sie erreichen kann, habe ich nicht ... ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Stand 07.11.2008 nach weiteren 6 Wochen hat die Austrägerin immer noch nicht reagiert.
Warum nicht? Weil sie sich als "arme alleinerziehende Mutter" mit Anspruch auf einen Teil der 84 Millionen Euro Prozesskostenhilfe, die Sachsen-Anhalt allein 2007 aufwendete – damit sie den Vater nicht miterziehen lassen muss, der Unterstützung der Familienvernichter, Kinderklauer und der Familienvernichtungsmafia in Sachsen-Anhalt sicher sein kann. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Stand 8.11.2008 Nach 1.351 Tagen habe ich meine Tochter bei einer Sportveranstaltung gesehen und sie kam ohne Scheu auf mich zu und hat zwei Worte zu mir gesagt. "Guten Tag!" Die ersten Worte zu mir nach 3 ¾
Jahren. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Stand 14.11.2008 Buchstäblich am allerletzten Tag der vom OLG Naumburg gesetzten Frist treffen 12 (!)-Zeilen Entwicklungsbericht, ein kleines Foto und eine Zeugniskopie ein. 15 Monate nach der ersten Anfrage ...
Meine Tochter (mittleres Bild ganz links): -> hier
15.11.2008 Genau am letzten Tag, der der
"Austrägerin" meiner Tochter im Urteil des OLG Naumburg (8 UF 153/08)
vorgegeben wurde, traf ein Brief mit den geforderten Unterlagen ein. Somit hat die "Austrägerin" meiner Tochter es geschafft, nach meiner ersten Aufforderung mir ein Foto zukommen zu lassen, 15 Monate verstreichen zu lassen. Bleibt
nur noch zu erwähnen, dass die Kinderklauer und -innen vom "Jugendamt"
Haldensleben oder die Familienvernichterinnen vom Amtsgericht
Haldensleben nichts, aber auch - außer Verzögerung - gar nichts, dazu
beigetragen haben. Warum hat sie nicht einfach ein Foto genommen und es dem Vater geschickt? Aber wehe, ein Vater zahlt den Unterhalt ein paar Tage zu spät! Da können schon mal Handschellen klicken ...
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> Zitate:
Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch wie der König.
Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen!
Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten; sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt und meritieren eine doppelte Bestrafung.
Friedrich der Große (1712 - 1786)
und sein Vater, König Friedrich Wilhelm I. von Preußen verfügte im Jahre 1726:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advokaten wollene schwarze Mäntel, welche bis unter die Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt"